In einer Zeit, da häufig von wachsendem Einfluss rechten Gedankengutes berichtet werden muss, kann die Gedenkstätte Pirna-Sonnenstein über einen Publikumsrekord informieren. Die Gedenkstätte im sächsischen Pirna, die an die Opfer der nationalsozialistischen Krankenmorde erinnert, wurde im Jahr 2023 von insgesamt 16 954 Personen besucht. Das ist höchste Besucherzahl in diese Gedenkstätte seit ihrer Eröffnung im Jahr 2000. Diese Tatsache unterstreicht die Zahl des anhaltend hohe Interesse an der Arbeit dieses Erinnerungsortes.
https://www.stsg.de/cms/pirna/startseite
Mehr Unterhalt für Trennungskinder
Kinder, deren Eltern sich getrennt haben oder geschieden sind, haben seit Januar 2024 Anspruch auf einen höheren Mindestunterhalt. Aber auch der Selbstbehalt, der dem Unterhaltspflichtigen zusteht, ist gestiegen.
Zuschuss für vollstationäre Pflege steigt
Die Kosten für einen Platz im Pflegeheim sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Seit 1. Januar 2024 zahlt der Staat nun mehr zur vollstationären Versorgung dazu.
Mehr Informationen gewünscht? Schreiben Sie uns an .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen) mit der Kennzahl 240126
Der Deutsche Caritasverband hat eine sozialwissenschaftliche, qualitative Pilotstudie zur CoProduktion von Haupt- und Ehrenamt in seinen Einrichtungen durchgeführt. Realisiert wurde die Studie vom DELTA Institut (Professor Dr. Carsten Wippermann). Die Ergebnisse liegen nun vor und enthalten eine Vielzahl von Erkenntnissen und Empfehlungen zum Zusammenwirken von bürgerschaftlichem und hauptberuflichen Engagement: »Die Studie bekräftigt, dass Hauptamt das Ehrenamt braucht, aber auch das Ehrenamt das Hauptamt – der Erfolg liegt in jenem Zusammenwirken, das wir CoProduktion nennen. Dort, wo die Ehrenamtlichen erfahren, dass die verbandlichen Strukturen in Gefahr geraten, ihre öffentliche Förderung in Frage gestellt wird und überbordender bürokratischer Antragsaufwand die Zuwendung zu den eigentlichen Fragen unmöglich macht, schwindet die Bereitschaft sich freiwillig zu engagieren.«
https://akds.info/HauptundEhrenamt
Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert in seiner Unterrichtung an den Bundestag zur Lage der Menschenrechte in Deutschland (Drucksache 20/9650), dass die Bundesregierung bisher kaum Schritte unternommen habe, um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zur reformieren – trotz einer Selbstverpflichtung dazu im Koalitionsvertrag. Anhand der nach wie vor unvollständigen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wird beispielhaft der Handlungsbedarf im AGG dargestellt. Ebenso widmet sich der Bericht den Risiken rassistischer Diskriminierung durch polizeiliche Datenverarbeitung, dem Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, den politischen Mitbestimmungsrechten von Kindern und Jugendlichen und der Versammlungsfreiheit. Der berichtszeitraum umfasst das Jahr von Juli 2022 bis Juni 2023.
https://dserver.bundestag.de/btd/20/096/2009650.pdf
Der Sozial- und Erziehungswissenschaftler @WolfgangSander hält gegenderte Sprache für einen Soziolekt und seine Erhebung zur Norm durch einige Milieus für gefährlich mit Blick auf die Demokratie. Ob man so weit gehen muss oder in unserem Verein eine Entscheidung der Mitglieder ausreichen kann? Wir werden es fragen ohne eine hasserfüllte und dogmatische Debatte zu führen, empfehlen aber zuvor diesen Artikel in den “Evangelischen Kommentaren zu Religion und Gesellschaft”: https://zeitzeichen.net/node/10920
Wenn Sie uns schon vorab Ihre Meinung mitteilen wollen: Schreiben Sie uns an .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen)
Das E-Rezept, seit 1. Januar diesen Jahres vorgeschrieben, stößt weiter auf vehemente Kritik von dogmatischen Datenschützern. Dass die meist nicht berechtigt ist zeigt eine kritische Veröffentlichung von Erklärungen beim zuständigen Bundesbeauftragten.
Aufgrund der vielen Nachfragen zur Einführung des E-Rezepts hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) eine Übersicht mit den Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen veröffentlicht.
Diese finden Sie unter https://akds.info/Datenschutz-E-Rezept
Wir nennen sie ja eher Frank oder Dorothée, Silke oder Karsten. Oder wir sprechen, auch in deren fortgeschrittenem Alter von unseren “Kindern” und ziehen damit (berechtigte) Kritik auf uns. Und wenn wir mit ahnungslosen Mitbürgern, unseren Nachbarn, sprechen, dann sagen wir eher “Menschen mit Down-Syndrom”.
Behindertenbeauftragte Jürgen Dusel empfiehlt, künftig nicht mehr von Menschen mit „geistiger Behinderung“ zu sprechen: Der Begriff werde von einem Großteil der so bezeichneten Menschen als diskriminierend und abwertend empfunden. Nötig sei eine Diskussion zu dem Begriff im Bundestag spätestens dann, wenn dieser sich mit der Novellierung des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung befasse. In Anlehnung an die englischsprachige Originalfassung der UN-Behindertenrechtskonvention verwendet der Beauftragte selbst in seinen Empfehlungen die Bezeichnung „Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen“.
Ob es dadurch wirklich besser wird? Was meinen Sie? Schreiben Sie uns an .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen)
Der Lehrstuhl für Medizinmanagement führt zusammen mit der Ambulanz für Alzheimer bei Down-Syndrom an der Ludwig-Maximilians-Universität München, dem Institut für Allgemeinmedizin der Goethe Universität Frankfurt am Main, dem Wissenschaftliche Institut der AOK und dem Essener Forschungsinstitut für Medizinmanagement ein Innovationsfondsprojekt mit dem Titel „(Zugang zur) Diagnostik und Therapie demenzieller Erkrankungen bei Menschen mit einem Down-Syndrom“ durch.
In den vergangenen Jahren ist die Lebenserwartung von Menschen mit einem Down-Syndrom deutlich gestiegen, was besonders dem medizinischen Fortschritt in der Behandlung von Begleiterkrankungen zu verdanken ist. Diese erfreuliche Tatsache bringt jedoch neue Herausforderungen mit sich, denn: Menschen mit einem Down-Syndrom haben genetisch bedingt ein stark erhöhtes Risiko, an einer frühen Alzheimer-Demenz zu erkranken. Deshalb wird es immer wichtiger, angemessene und langfristige Versorgungsstrukturen aufzubauen. Ein Gesamtkonzept liegt dafür bisher jedoch nicht vor.
LVR erweitert Service / Anträge für erwachsene Menschen mit einer wesentlichen Behinderung sowie für Kinder mit (drohender) Behinderung bis Schuleintritt ab sofort online verfügbar
Menschen, die eine wesentliche Behinderung haben oder von einer solchen bedroht sind, haben Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Um diese zu erhalten, muss zunächst ein Antrag gestellt werden. Dies geht beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) ab sofort unproblematisch digital: Auf http://www.beratungskompass.lvr.de unter dem Menüpunkt „Anträge“. Eine Formularnavigation erleichtert das Ausfüllen und gibt Hilfestellungen für jeden Schritt des Antrags, wie zum Beispiel bei der elektronischen Identifizierung mittels des neuen Personalausweises. Auch Sorgeberechtigte von Kindern mit (drohender) Behinderung finden dort den Antrag auf heilpädagogische Leistungen im Rahmen der Kindertagesbetreuung und der Frühförderung bis zum Schuleintritt. Darüber hinaus können auch Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Pflegefamilien oder in einer Wohneinrichtung beantragt werden. Mit diesem Online-Antrag setzt der LVR ein Ziel des bundesweiten Onlinezugangsgesetzes um.
Auch in diesem Jahr schreibt der Verein ‚Die Wortfinder e.V.‘ in Bielefeld einen Literaturwettbewerb für Menschen mit einer Behinderung aus. Alle Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung, einer Lernbehinderung oder einer demenziellen Erkrankung sind eingeladen, dabei mitzumachen. Das Thema lautet dieses Mal: „Anfang & Ende – Alt & Neu – Stillstand & Veränderung“. Einsendeschluss ist der 30. März 2024!
Kinder- und Jugendärzte warnen vor einer katastrophalen Lage in den deutschen Kinderkliniken. „Zurzeit sind erneut kaum Betten für kranke Kinder und Jugendliche zu bekommen“, sagte der Sprecher des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), Jakob Maske, heute zu G+G. Kinder müssten schon wieder verlegt oder könnten nicht stationär aufgenommen werden. Auch Kinderintensivmediziner sehen sich an der Belastungsgrenze. Eine zentrale Rolle spielt die Infektwelle mit Grippe, Corona und dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV).
Ist Ihr Kind mit Down-Syndrom einmal im Krankenhaus zurück gewiesen oder wegen Überfüllung in ein weiter entferntes Krankenhaus verlegt worden? Schreiben Sie uns an .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen)
Christel Bienstein, Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK):
„Die Probleme in der ambulanten Versorgung sind lange bekannt und müssen grundsätzlich angegangen werden. Das heißt auch, dass wir umdenken und neue Formen der Gesundheitsversorgung etablieren müssen.
In Deutschland fußt die ambulante Versorgung auf überlasteten und in vielen Regionen nicht mehr besetzten hausärztlichen Einzelpraxen. Wir können von internationalen Beispielen lernen, wie man das besser macht: beispielsweise mit multiprofessionellen Primärversorgungszentren. Gesundheitsförderung und Prävention müssen auch bei uns eine zentrale Rolle spielen, damit wir Krankheiten und Krankheitsfolgen verhindern oder mindern können. Die ambulante Versorgung ist besser, wenn sie als starke Primärversorgung neu aufgestellt wird. In einer Gesellschaft mit immer mehr alten und multimorbiden Menschen verändern sich die Versorgungsbedarfe drastisch. Insbesondere chronisch kranke und alte Menschen brauchen Medizin und Pflege, die Hand in Hand arbeiten. Professionelle Pflege kann mit ihren Kompetenzen dabei viel mehr leisten, als uns bislang zugebilligt wird. Gesundheitsminister Lauterbach hat das erkannt, wie man in den Eckpunkten zum Pflegekompetenzgesetz sieht. Wir brauchen Community Health Nurses, Schulgesundheitspflegende und akademisch ausgebildete Pflegefachpersonen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, die eigenverantwortlich arbeiten dürfen und damit oftmals unnötige Einweisungen von Bewohner:innen in Krankenhäuser vermeiden können. Sie sind keine Konkurrenz für die ärztlichen Kolleg:innen, sondern das fehlende Puzzleteil in der Gesundheitsversorgung.
Es ist daher unbegreiflich und auch nicht hinnehmbar, dass Hausärzt:innen zwar den Mangel beklagen, aber keine Offenheit für eine neue Aufgabenverteilung und für neue Versorgungsmodelle zeigen, die die Bevölkerung dringend benötigt, und stattdessen an den überkommenen Strukturen in der Gesundheitsversorgung festhalten.
Unser gemeinsames Ziel muss die sichere und bessere Primärversorgung für die Bevölkerung sein und dahinter sollten Einzelinteressen zurückstehen.“
Die Zahl der für eine Zweitmeinung zur Verfügung stehenden Ärztinnen und Ärzte wächst kontinuierlich an. Dies zeigt der Bericht zur Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die bei den Kassenärztlichen Vereinigungen im Jahr 2022 eine entsprechende Genehmigung erhalten haben. Besonders viele dieser Expertinnen und Experten stehen zum Thema Schulterarthroskopie (512) und zu Implantationen von Knieendoprothesen (443) bereit. Erheblich stieg die Zahl der Zweitmeinungsgebenden zu Wirbelsäuleneingriffen an. Sie hat sich allein im zweiten Jahr des Bestehens dieses Verfahrens versechsfacht.
Haben Sie schon einmal im Zusammenhang mit einer Operation bei Menschen mit Down-Syndrom eine Zweitmeinung eingeholt? Oder auch: warum haben Sie das noch nicht gemacht? Schreiben Sie uns an .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen)
Künftig ist das Auftragen von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung für alle Kinder bis zum 6. Geburtstag eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Anspruch besteht dann unabhängig davon, ob das Kariesrisiko als hoch eingeschätzt wird oder nicht. Diesen Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 18.01.2024 in Berlin. Bisher gab es für den Schutz des Milchgebisses je nach Altersgruppe unterschiedliche Regelungen: Bis zum 33. Lebensmonat spielte das Kariesrisiko keine Rolle. Zwischen dem 34. Lebensmonat und dem vollendeten 6. Lebensjahr war hingegen noch ein hohes Kariesrisiko die Voraussetzung dafür, dass die Milchzähne zweimal pro Kalenderhalbjahr mit Fluoridlack geschützt werden konnten.
Die Änderung tritt in Kraft, nachdem der Beschluss vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft und im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Details finden Sie unter https://akds.info/zahnschmelz
Haben Sie dazu Erfahrungen mit Kindern mit Down-Syndrom gemacht? Schreiben Sie uns an .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen)
Blog: 27.01.2024
Gedenken
STUFEN DIE KEINE STUFEN MEHR SIND. EINE TREPPE DIE KEINE TREPPE MEHR IST. ABGEBROCHEN. SYMBOL DES WEGES DER KEIN WEG MEHR WAR FUER DIE DIE UEBER RAMPEN GLEISE STUFEN UND TREPPEN DIESEN LETZTEN WEG GEHEN MUSSTEN.
Inschrift an einem ehemaligen Deportationsbahnhof in Berlin.
Bringt es uns weiter im Leben mit Menschen mit Down-Syndrom? Wird der Umgang von Behörden mit uns Eltern angenehmer wenn die Wortwahl eher den Vorstellungen einer kleinen Gruppe akademischer Spezialisten entspricht? Wir waren im vergangenen Jahr zu einer Gesprächsrunde beim Beauftragten der Bundesregierung für Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, zur Diskussion, welcher Begriff denn von Betroffenen gewünscht werde. Dem Vertreter der Lebenshilfe war es egal. Die Vertreter des Behindertensports wollten “Sportler” genannt werden, aus Juristenecke wurde auf die Vielzahl von Regelungen verwiesen, die bei einer Änderung zu prüfen wären, es wurde auch gefragt, wo überhaupt von “geistiger Behinderung” in einem Gesetz gesprochen werde. Wir haben vertreten, dass eine Änderung für uns erst zustimmungswürdig ist, wenn alle zusammenhängenden Regelungen darauf geprüft wären, dass es nicht zu einer Verschlechterung käme. Vom Deutschen Institut für Menschenrechte lesen wir:
“Änderung der Formulierung „geistige Beeinträchtigung“ nötig
Dass das menschenrechtsbasierte/soziale Modell von Behinderungen mittlerweile allen Behindertengleichstellungsgesetzen zu Grunde liegt, ist im Sinne der UN-BRK begrüßenswert. Die Wechselwirkung zwischen Beeinträchtigung und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren wird demnach berücksichtigt.
„Änderungsbedarf besteht jedoch in Bezug auf die Formulierung ‚geistige Beeinträchtigung‘“, so Hübner. Entgegen dieser 2009 gewählten Übersetzung in Artikel 1 Satz 2 UN-BRK, sollte in Anlehnung an den englischen Originalwortlaut der Konvention („intellectual impairments“) vorzugsweise der Begriff „intellektuelle Beeinträchtigung“ verwendet werden. Der Begriff „geistige Beeinträchtigung“ wird sowohl von Selbstvertretungsorganisationen als auch im wissenschaftlichen Diskurs abgelehnt. Positiv ist das Land Berlin hervorzuheben. Hier enthält das Landesgleichberechtigungsgesetz die Formulierung „intellektuelle Beeinträchtigung“.”
Was meinen Sie? Schreiben Sie uns an .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen)
Zum Jahresbeginn 2024 richtet der Bundesverband wir pflegen e.V. – Stimme der pflegenden An- und Zugehörigen in Deutschland – neue Appelle für einen Paradigmenwechsel in der Pflegepolitik an die Regierungen in Berlin und in den Bundesländern.
In einem 30-seitigen Positionspapier „Häusliche Pflege endlich wirkungsvoll stärken“ zeigt wir pflegen e.V. auf, dass die Leistungsausgaben der Sozialen Pflegeversicherung für die häusliche Pflege lediglich 50 Milliarden Euro betragen, weitere 74 Milliarden Euro, auf die Haushalte mit Pflegebedarf Anspruch hätten, jedoch ungenutzt liegen bleiben – zumeist aufgrund fehlender passgerechter Angebote. Dabei bezieht sich der Verband maßgeblich auf Informationsquellen der Bundesregierung und der Pflegeversicherungen.
„Die großen Verlierer sind Haushalte mit intensivem Pflegebedarf, mit Kindern, Erwachsenen oder Senioren mit Pflegegraden 4 oder 5. Hier kündigen immer mehr Pflegedienste die häusliche Versorgung und lassen pflegende Angehörige im Stich“, erklärt Edeltraut Hütte-Schmitz aus dem Bundesvorstand die prekäre Situation. „Hier fordert die Interessenvertretung pflegender Angehöriger zunächst, die zunehmende Praxis der Pflegetriage abzuschaffen und mit einer Priorisierung zu ersetzen, die pflegenden Haushalten in größter Not Priorität einräumt.“
Gleichzeitig fordert wir pflegen e.V. flexiblere Rahmenbedingungen für Selbstbestimmung in der häuslichen Pflege zu schaffen, die Inanspruchnahme von Leistungsansprüchen zu flexibilisieren und mehr zivilgesellschaftliche Pflegeinitiativen zu stimulieren und in die kommunale Entwicklung von Entlastungsangeboten einzubeziehen.
„Unsere Sozialgesetzgebung behauptet, dass Pflegeversorgung eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung ist,“ erklärt Wissenschaftlerin Prof. Dr. Notburga Ott, Mitglied der Fachkommission Pflegepolitik des Bundesverbands. „Doch davon sind wir leider noch weit entfernt. Jetzt mehr denn je muss Politik und Gesellschaft handeln, um neue zivilgesellschaftliche Initiativen anzuregen und zu versuchen, den Fachkräftemangel zu kompensieren.“
https://akds.info/wirpflegenposition240110
10 grundsätzliche und politische Fragen zu künstlicher Intelligenz und 10 kompakte Antworten von und mit Eva Wolfangel in 12 Minuten Podcast (also zum Hören). Und was das für Menschen mit Down-Syndrom bedeuten könnte kann sich jede Hörerin und jeder Hörer dann mal überlegen. Moderne Entwicklungen haben jedenfalls Auswirkungen, davon können unsere Leser ausgehen. Denken Sie nur an mögliche Übersetzungen in Einfache Sprache oder Leichte Sprache (und ob man damit Falschinformationen verdeckt in Umlauf bringen könnte).
https://akds.info/KI
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